Die WEEE-Richtlinie, die im jeweiligen Land in nationale Gesetze umgesetzt werden muss, legt die Minimalanforderungen für den Umgang mit Elektronikschrott fest. Das Ziel der Richtlinie und der entsprechenden nationalen Gesetze ist die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Schwerpunkt der Lizenzierung liegt auf Altgeräten aus privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen. Die Frage ist nur, bis zu welchem Ausmaß diese Richtlinien auch auf Maschinen oder Bauteile der industriellen Automatisierungstechnik oder elektrische Antriebe anzuwenden sind.
ELS berät ihre Kunden in den jeweiligen Märkten, ob eine Lizenzierungspflicht besteht oder nicht. Für den Fall, das diese Pflicht besteht, bieten wir Ihnen optimierte Lizenzierungs- und Verwertungswege und sichern somit als einziges europäisches Unternehmen unseren Kunden eine europaweit einheitliche Lizenzierung von Elektrogeräten zu.
Insbesondere in Staaten, in denen sich Konkurrenzsysteme bei der Lizenzierung von Elektrogeräten gem. WEEE Wettbewerb machen, bieten wir unseren Kunden eine jeweils auf sie zugeschnittene Vertragslösung an.
Nach Inkrafttreten des Batteriegesetzes am 01.12.2009 analysiert unser Team die individuelle Situation der Kunden, ob eine Rücknahme und Lizenzierungspflicht besteht. Für den Fall, das diese Pflicht besteht, bieten wir Ihnen mit unserem Kooperationspartner der IFA GmbH, die das Batterierücknahmesystem ÖcoReCell® betreibt, optimierte Lizenzierungs- und Verwertungswege an und sichern somit als einziges europäisches Unternehmen unseren Kunden eine europaweit einheitliche Lizenzierung und Rücknahme von Batterien an.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne bei Fragen zur Umsetzung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz und des neuen Batteriegesetzes zur Verfügung.

